Die Sonne strahlt um die Wette und das Frührjahr kommt in großen Schritten. Die trockene Witterung der letzten Wochen ist optimal, das vielerorts angefallene Sturmholz aufzuarbeiten und ohne größere Schäden zu rücken. Toll zu sehen, wie das auch an sehr vielen Stellen in unserer Region geschieht! Im Vergleich zu anderen, schneereicheren Jahren sind wir daher heuer früh dran.
Doch, leider befinden wir uns nicht auf einer Insel. Mit Begin der Coronakrise und ihren starken, einschränkenden Maßnahmen brechen für die Holzverarbeiter ganze Absatzmärkte und Exportländer auf einen Schlag weg. Gleichzeitig befinden wir uns in einer Situation, in der durch immer wieder wiederholte Schadereignisse viel zu viel Rundholz auf dem Markt ist. Auch wenn bis dato die Abfuhr und Abwicklung hier bei uns noch auf akzeptablem Niveau funktionierte, sehen wir uns wachsenden Schwierigkeiten gegenüber, über die wir sie im Folgenden unbedingt informieren möchten.
Aktuelle Konsequenzen für die Holz- und Hackgutvermarktung
Anders als zu “Normalzeiten” können wir aufgrund der aktuell hohen Unsicherheit am Holzmarkt ab sofort keine Zusagen mehr zu Holzpreis und Abfuhrzeitraum machen! Schlicht deshalb, weil wir es selbst nicht gewährleisten können.
Als ihre FBG sehen wir es – trotz aller Schwierigkeiten – als unsere Aufgabe an, ihnen auch in diesen Zeiten ein verlässlicher Partner zu sein! Im Gegensatz zu manchem Holzhändler und Sägewerk nehmen wir ihnen nach wie vor ihr Holz oder Hackmaterial ab – und darüber hinaus noch von Mitgliedern, die bisher anderweitig vermarktet hatten und nun hängen gelassen werden.
Auch ohne Zusagen können sie sicher sein, dass wir unser Möglichstes unternehmen, die Mengen zu managen, abzufahren und bestmögliche Vermarktungsmöglichkeiten für sie zu ergreifen. Haben sie Vertrauen in ihre FBG!
Der FBG-3-Stufen-Plan
- Direkte Abfuhr der Partien, die früh schon in die Abwicklung gekommen sind.
- Abfuhr auf einen der Zwischenlagerplätze. Dieser Aufwand ist mit einer Förderung kombinierbar, die voraussichtlich die Kosten der Zwischenfracht decken wird.
- Käferschutzspritzung einzelner Polter, für die der Zwischentransport nicht lohnt und sofern keine gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen.