Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu e.V.

Borkenkäfer

Waldbrandversicherung

Versicherung für ihren wald

Mit der Veränderung des Klimas sind längere Trockenperioden im Sommer nicht auszuschließen. Ein trockenes Frühjahr oder auch Herbst mit viel abgestorbener Vegetation erhöhen das Waldbrandrisiko erheblich. 

Um das Risiko eines Waldbrandes und den damit verbundenen Schäden in Ihrem Wald abzudecken,  bieten wir mit unserem Partner, der Versicherungskammer Bayern, eine Waldbrandversicherung an.

 

Was Ist Versichert und was nicht?

Versichert sind zunächst einmal die Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder den Absturz/Anprall eines bemannten Flugkörpers an stehendem oder geschlagenem Holz am Versicherungsort. Hierbei ist sowohl die Zerstörung als auch die Beschädigung abgedeckt. 

Ausgeschlossen sind Brandschäden/Schäden durch den Betrieb eines Hochkohlemeilers oder durch Vorsatz herbeigeführte Schäden (z.B. Mottfeuer).  Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie sind ebenso ausgeschlossen.

 

Ablauf im Versicherungsfall

Bei einem Schadensfall werden die Schäden am Bestand nach der aktuell gültigen Entschädigungstabelle (siehe unten) reguliert. Die Resterlöse bei noch verwertbarem Holz werden angerechnet. 

Die Entschädigungstabelle richtet sich nach Baumart, Alter und Ertragsklasse des Waldes. Es werden zusätzlich Abräumkosten bis zu 1000€/ha bei Beständen bis 30 Jahre, Feuerlöschkosten, die zusätzlich zum Feuerwehreinsatz aufkommen, übernommen. Zudem werden Kosten, die zur Minimierung des Brandfalles anfallen, vergütet.

 

Wie Kann man sich über die FBG versichern?

Es besteht die Möglichkeit als einzelner Waldbesitzer über die FBG den Versicherungsschutz zu bekommen. Die FBG ist stellvertretend für die teilnehmenden Waldbesitzer Versicherungsnehmer. Sie müssen sich gegenüber der FBG mit Ihren Waldflächen erklären, die Sie versichert haben möchten. Sie können sich mit Ihrer gesamten Waldfläche versichern lassen oder auch nur mit Teilflächen. Die Teilflächen müssen dann mit Flurnummer und Gemarkung benannt werden. Wenn die Erklärung (siehe unten) bei uns vorliegt nehmen wir Sie in den

Vertrag auf und der Versicherungsschutz besteht. Der Schutz besteht fortlaufend und kann jährlich gekündigt werden. Ihre anteilige Versicherungsgebühr berechnen wir Ihnen einmal im Jahr.

 

Entschädigungstabelle

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Informationsblatt zur Waldbrandversicherung

Teilnahmeerklärung

Roman Prestele

Geschäftsführer Dipl. Forsting. (Fh)

Tel. 08323 998 11-0
Fax 08323 998 11-20
Mobil 0171 990 62 47
roman.prestele@fbg-oa.de

Markus Seitz

B. Eng. Forstingenieurwesen

Tel. 08323 998 11-0
Fax 08323 998 11-20
Mobil 0151 61 35 66 82
markus.seitz@fbg-oa.de

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